Häufig gestellte Fragen

Was ist unter biopsychosozialer Gesundheit zu verstehen?
Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. Seele, Geist, Körper und Umwelt sind für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden untrennbar miteinander verwoben. So kann sich seelischer Schmerz in körperlichen Erkrankungen niederschlagen und wehrt sich der Körper gegen emotionale wie körperliche Verletzungen. Geht es um Gesundheit, geht es demnach nicht allein um die Reparatur von Organen, Geweben oder Zellen, sondern immer auch um das Zusammenspiel biologischer, psychischer und sozialer Faktoren.

Wie lange dauert das Erstgespräch?
50 Minuten (Einzelgespräch) bzw. 90 Minuten (Paar- und Familiengespräch).

Fallen beim Erstgespräch Kosten an?
Wenn es darum geht, sich erst einmal kennenzulernen und zu prüfen, ob „die Chemie“ stimmt, ob Sie mir vertrauen können, und darum, die Rahmenbedingungen zu klären und Fragen zur Therapie zu beantworten, ist das Erstgespräch im Einzelsetting kostenlos. Sollten wir jedoch schon beginnen, in die Tiefe zu gehen, also schon mit der Therapie zu beginnen, würde ich das Gespräch berechnen. Paar- und Elterngespräche sind vom ersten Gespräch an honorarpflichtig.

Wie oft finden die Gespräche statt?
Das entscheiden Sie, denn nur Sie sind Experte für sich selbst und wissen, was Ihnen gut tut, auch wenn das Wissen ggf. verschüttet ist. Viele Menschen entscheiden sich, alle zwei Wochen zu mir zu kommen, doch sind alle drei oder vier Wochen oder – je nach Umständen – auch andere zeitliche Abstände ebenso möglich. Das würden wir im direkten Gespräch klären. Die Behandlungsabstände werden also individuell festgelegt.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Versicherungs- und Beihilfebestimmungen sind ebenso wenig Bestandteil des Behandlungsvertrags wie die Gebührenordnung, weshalb private Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen (zur Sicherheit empfiehlt es sich, vor Therapiebeginn nachzufragen). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich nicht. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Es ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. In der Regel können die Rechnungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beinhalten die Kosten die Umsatzsteuer oder kommt diese noch hinzu?
Therapeutische Leistungen sind gem.§ 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Leistungen ist eine Umsatzsteuer von 7% zu entrichten. Die auf meinen Seiten angegebenen Kosten verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

Brauchen Sie ein Kassen- oder Privatrezept vom Arzt?
Ein Kassen- oder Privatrezept nehme ich gern entgegen. Voraussetzung für die Therapie ist es jedoch nicht.

Sind Sie Psychotherapeutin?
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf in Deutschland nur von den nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetz ausgebildeten und approbierten Diplom-Psychologen oder Ärzten geführt werden. Eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes liegt jedoch vor.

Kann ich eine Rechnung bekommen?
Ja. Sie können entscheiden, ob Sie nach jeder Sitzung bar bezahlen und am Ende der Therapie eine Gesamtrechnung erhalten möchten (mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits beglichen wurde) oder ob Ihnen eine Überweisung lieber ist (dann erhalten Sie nach der Sitzung eine Rechnung, die innerhalb von 7-10 Tagen zu begleichen wäre).

Bin ich zu einer bestimmten Anzahl von Gesprächsterminen verpflichtet, wenn ich zu Ihnen komme?
Nein. Nach jedem Gespräch frage ich Sie, ob Sie einen neuen Termin möchten bzw. neue Termine. Nur vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten.

Was ist, wenn ich einen Termin versäume?
Versäumte Gesprächstermine werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt worden sind. Für die Intensivtage gibt es eine Sonderregelung, die auf den entsprechenden Seiten vermerkt ist.

Wie pünktlich muss ich sein?
Bitte seien Sie sehr pünktlich. Sollten Sie später kommen als vereinbart, teilen Sie mir dies bitte telefonisch mit (Telefon 0791/89338). Andernfalls warte ich 15 Minuten auf Sie. Sollten Sie den Termin bis dahin nicht wahrgenommen haben, wird er wie ein nicht abgesagter Termin berechnet. Sollten Sie deutlich früher kommen, klingeln Sie bitte nicht, sondern machen noch einen kleinen Spaziergang in der schönen Umgebung oder nehmen Sie auf der Bank vor dem Haus Platz.

Stehen Sie unter Schweigepflicht?
Ja.

Wie sieht es mit Ihren Praxiszeiten aus?
Je nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 18.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Absprache

Wie kann ich mich bei Ihnen anmelden?
Sie können mich anrufen oder mir eine Mail schicken. Da ich nicht ans Telefon gehe, wenn ich im Gespräch bin, erreichen Sie meistens den Anrufbeantworter. Hier können Sie eine Nachricht hinterlassen. In der Regel kontaktiere ich Sie noch am gleichen Tag, meist am Abend.

 

 

Ausschnitt eines verrosteten Türschlosses
Hintergrundbild Grünverlauf hellgrün nach dunkelgruen
Ausschnitt eines verrosteten Türschlosses
Hintergrundbild Grünverlauf hellgrün nach dunkelgruen

Häufig gestellte Fragen

Was ist unter biopsychosozialer Gesundheit zu verstehen?
Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. Seele, Geist, Körper und Umwelt sind für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden untrennbar miteinander verwoben. So kann sich seelischer Schmerz in körperlichen Erkrankungen niederschlagen und wehrt sich der Körper gegen emotionale wie körperliche Verletzungen. Geht es um Gesundheit, geht es demnach nicht allein um die Reparatur von Organen, Geweben oder Zellen, sondern immer auch um das Zusammenspiel biologischer, psychischer und sozialer Faktoren.

Wie lange dauert das Erstgespräch?
50 Minuten (Einzelgespräch) bzw. 90 Minuten (Paar- und Familiengespräch).

Fallen beim Erstgespräch Kosten an?
Wenn es darum geht, sich erst einmal kennenzulernen und zu prüfen, ob „die Chemie“ stimmt, ob Sie mir vertrauen können, und darum, die Rahmenbedingungen zu klären und Fragen zur Therapie zu beantworten, ist das Erstgespräch im Einzelsetting kostenlos. Sollten wir jedoch schon beginnen, in die Tiefe zu gehen, also schon mit der Therapie zu beginnen, würde ich das Gespräch berechnen. Paar- und Elterngespräche sind vom ersten Gespräch an honorarpflichtig.

Wie oft finden die Gespräche statt?
Das entscheiden Sie, denn nur Sie sind Experte für sich selbst und wissen, was Ihnen gut tut, auch wenn das Wissen ggf. verschüttet ist. Viele Menschen entscheiden sich, alle zwei Wochen zu mir zu kommen, doch sind alle drei oder vier Wochen oder – je nach Umständen – auch andere zeitliche Abstände ebenso möglich. Das würden wir im direkten Gespräch klären. Die Behandlungsabstände werden also individuell festgelegt.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Versicherungs- und Beihilfebestimmungen sind ebenso wenig Bestandteil des Behandlungsvertrags wie die Gebührenordnung, weshalb private Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen (zur Sicherheit empfiehlt es sich, vor Therapiebeginn nachzufragen). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich nicht. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Es ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. In der Regel können die Rechnungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beinhalten die Kosten die Umsatzsteuer oder kommt diese noch hinzu?
Therapeutische Leistungen sind gem.§ 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Leistungen ist eine Umsatzsteuer von 7% zu entrichten. Die auf meinen Seiten angegebenen Kosten verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

Brauchen Sie ein Kassen- oder Privatrezept vom Arzt?
Ein Kassen- oder Privatrezept nehme ich gern entgegen. Voraussetzung für die Therapie ist es jedoch nicht.

Sind Sie Psychotherapeutin?
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf in Deutschland nur von den nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetz ausgebildeten und approbierten Diplom-Psychologen oder Ärzten geführt werden. Eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes liegt jedoch vor.

Kann ich eine Rechnung bekommen?
Ja. Sie können entscheiden, ob Sie nach jeder Sitzung bar bezahlen und am Ende der Therapie eine Gesamtrechnung erhalten möchten (mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits beglichen wurde) oder ob Ihnen eine Überweisung lieber ist (dann erhalten Sie nach der Sitzung eine Rechnung, die innerhalb von 7-10 Tagen zu begleichen wäre).

Bin ich zu einer bestimmten Anzahl von Gesprächsterminen verpflichtet, wenn ich zu Ihnen komme?
Nein. Nach jedem Gespräch frage ich Sie, ob Sie einen neuen Termin möchten bzw. neue Termine. Nur vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten.

Was ist, wenn ich einen Termin versäume?
Versäumte Gesprächstermine werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt worden sind. Für die Intensivtage gibt es eine Sonderregelung, die auf den entsprechenden Seiten vermerkt ist.

Wie pünktlich muss ich sein?
Bitte seien Sie sehr pünktlich. Sollten Sie später kommen als vereinbart, teilen Sie mir dies bitte telefonisch mit (Telefon 0791/89338). Andernfalls warte ich 15 Minuten auf Sie. Sollten Sie den Termin bis dahin nicht wahrgenommen haben, wird er wie ein nicht abgesagter Termin berechnet. Sollten Sie deutlich früher kommen, klingeln Sie bitte nicht, sondern machen noch einen kleinen Spaziergang in der schönen Umgebung oder nehmen Sie auf der Bank vor dem Haus Platz.

Stehen Sie unter Schweigepflicht?
Ja.

Wie sieht es mit Ihren Praxiszeiten aus?
Je nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 18.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Absprache

Wie kann ich mich bei Ihnen anmelden?
Sie können mich anrufen oder mir eine Mail schicken. Da ich nicht ans Telefon gehe, wenn ich im Gespräch bin, erreichen Sie meistens den Anrufbeantworter. Hier können Sie eine Nachricht hinterlassen. In der Regel kontaktiere ich Sie noch am gleichen Tag, meist am Abend.

 

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Häufig gestellte Fragen

Was ist unter biopsychosozialer Gesundheit zu verstehen?
Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. Seele, Geist, Körper und Umwelt sind für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden untrennbar miteinander verwoben. So kann sich seelischer Schmerz in körperlichen Erkrankungen niederschlagen und wehrt sich der Körper gegen emotionale wie körperliche Verletzungen. Geht es um Gesundheit, geht es demnach nicht allein um die Reparatur von Organen, Geweben oder Zellen, sondern immer auch um das Zusammenspiel biologischer, psychischer und sozialer Faktoren.

Wie lange dauert das Erstgespräch?
50 Minuten (Einzelgespräch) bzw. 90 Minuten (Paar- und Familiengespräch).

Fallen beim Erstgespräch Kosten an?
Wenn es darum geht, sich erst einmal kennenzulernen und zu prüfen, ob „die Chemie“ stimmt, ob Sie mir vertrauen können, und darum, die Rahmenbedingungen zu klären und Fragen zur Therapie zu beantworten, ist das Erstgespräch im Einzelsetting kostenlos. Sollten wir jedoch schon beginnen, in die Tiefe zu gehen, also schon mit der Therapie zu beginnen, würde ich das Gespräch berechnen. Paar- und Elterngespräche sind vom ersten Gespräch an honorarpflichtig.

Wie oft finden die Gespräche statt?
Das entscheiden Sie, denn nur Sie sind Experte für sich selbst und wissen, was Ihnen gut tut, auch wenn das Wissen ggf. verschüttet ist. Viele Menschen entscheiden sich, alle zwei Wochen zu mir zu kommen, doch sind alle drei oder vier Wochen oder – je nach Umständen – auch andere zeitliche Abstände ebenso möglich. Das würden wir im direkten Gespräch klären. Die Behandlungsabstände werden also individuell festgelegt.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Versicherungs- und Beihilfebestimmungen sind ebenso wenig Bestandteil des Behandlungsvertrags wie die Gebührenordnung, weshalb private Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen (zur Sicherheit empfiehlt es sich, vor Therapiebeginn nachzufragen). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten grundsätzlich nicht. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Es ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. In der Regel können die Rechnungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beinhalten die Kosten die Umsatzsteuer oder kommt diese noch hinzu?
Therapeutische Leistungen sind gem.§ 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Leistungen ist eine Umsatzsteuer von 7% zu entrichten. Die auf meinen Seiten angegebenen Kosten verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

Brauchen Sie ein Kassen- oder Privatrezept vom Arzt?
Ein Kassen- oder Privatrezept nehme ich gern entgegen. Voraussetzung für die Therapie ist es jedoch nicht.

Sind Sie Psychotherapeutin?
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ darf in Deutschland nur von den nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetz ausgebildeten und approbierten Diplom-Psychologen oder Ärzten geführt werden. Eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes liegt jedoch vor.

Kann ich eine Rechnung bekommen?
Ja. Sie können entscheiden, ob Sie nach jeder Sitzung bar bezahlen und am Ende der Therapie eine Gesamtrechnung erhalten möchten (mit dem Hinweis, dass die Rechnung bereits beglichen wurde) oder ob Ihnen eine Überweisung lieber ist (dann erhalten Sie nach der Sitzung eine Rechnung, die innerhalb von 7-10 Tagen zu begleichen wäre).

Bin ich zu einer bestimmten Anzahl von Gesprächsterminen verpflichtet, wenn ich zu Ihnen komme?
Nein. Nach jedem Gespräch frage ich Sie, ob Sie einen neuen Termin möchten bzw. neue Termine. Nur vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten.

Was ist, wenn ich einen Termin versäume?
Versäumte Gesprächstermine werden in Rechnung gestellt, wenn sie nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt worden sind. Für die Intensivtage gibt es eine Sonderregelung, die auf den entsprechenden Seiten vermerkt ist.

Wie pünktlich muss ich sein?
Bitte seien Sie sehr pünktlich. Sollten Sie später kommen als vereinbart, teilen Sie mir dies bitte telefonisch mit (Telefon 0791/89338). Andernfalls warte ich 15 Minuten auf Sie. Sollten Sie den Termin bis dahin nicht wahrgenommen haben, wird er wie ein nicht abgesagter Termin berechnet. Sollten Sie deutlich früher kommen, klingeln Sie bitte nicht, sondern machen noch einen kleinen Spaziergang in der schönen Umgebung oder nehmen Sie auf der Bank vor dem Haus Platz.

Stehen Sie unter Schweigepflicht?
Ja.

Wie sieht es mit Ihren Praxiszeiten aus?
Je nach Vereinbarung
Dienstag 8.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 18.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Absprache

Wie kann ich mich bei Ihnen anmelden?
Sie können mich anrufen oder mir eine Mail schicken. Da ich nicht ans Telefon gehe, wenn ich im Gespräch bin, erreichen Sie meistens den Anrufbeantworter. Hier können Sie eine Nachricht hinterlassen. In der Regel kontaktiere ich Sie noch am gleichen Tag, meist am Abend.